Monat: März 2015

  • Keine Buchführungspflicht

    Selbständige und Unternehmen müssen nicht automatisch eine umfangreiche Buchführung haben und jährlich Bilanzen aufstellen. Stattdessen genügt oft die Einnahmen-Überschussrechnung. Dabei werden mit Hilfe einfacher Aufzeichnungen die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Diese Gewinnermittlungsmethode ist erlaubt bei Angehörigen der freien Berufe (Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Heilpraktiker, Architekt, Ingenieur, etc.). Außerdem ist die Methode möglich bei kleinen gewerblichen Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.0000 EUR…

  • Liquiditätsvorteil Istversteuerung

    Selbständige und Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer aus ihren Umsätzen bereits an das Finanzamt abführen, wenn die Leistung erbracht wurde. Auf den Zeitpunkt der Zahlung durch die Kunden kommt es nicht an. Bei späten Zahlern ist dies ärgerlich und kann zu Liquiditätsschwierigkeiten führen, weil die Steuer an das Finanzamt aus der eigenen Tasche vorgestreckt wird. Im schlimmsten Fall kommt…

  • 1% Listenpreis Oldtimer

    Die Privatnutzung eines Geschäftswagens wird entweder durch ein Fahrtenbuch ermittelt oder pauschal mit monatlich 1% vom deutschen Katalogpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die 1%-Regel ist tendenziell nachteilig bei Gebrauchtwagen oder EU-Reimporten, weil auch hier der deutsche Listenneupreis ohne Rabattabzug zu berücksichtigen ist. Ein Vorteil ergibt sich bei Oldtimern, da der frühere Katalogpreis meistens niedrig ist.