Keine Buchführungspflicht
Selbständige und Unternehmen müssen nicht automatisch eine umfangreiche Buchführung haben und jährlich Bilanzen aufstellen. Stattdessen genügt oft die Einnahmen-Überschussrechnung. Dabei werden mit Hilfe einfacher Aufzeichnungen die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Diese Gewinnermittlungsmethode ist erlaubt bei Angehörigen der freien Berufe (Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, … Weiter