Freistellung Bauabzugssteuer bei Photovoltaikanlagen
Nach § 48 EStG müssen unternehmerisch tätige Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % von der Bausumme einbehalten und an das Finanzamt anführen (für den Leistungserbringer). Der Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der Leistende eine gültige Freistellungsbescheinigung von seinen Finanzamt … Weiter