Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht die Steuerabzugsbeträge

Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Als sogenannte Sonderausgaben mindern die Beiträge das zu versteuernde Einkommen. Bietet Ihre Krankenkasse zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens Bonusprogramme an? Dies kann z.B. ein Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen sein, die von Ihnen privat finanziert werden. Kontrollieren Sie den … Weiter