Monat: März 2018
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Steuertipp 102 für Selbständige und Unternehmen: Firmenwagen für Ehefrau mit Minijob
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Firmenwagen bei Minijob Das Finanzamt zeigt sich geizig, wenn Sie Ihre Ehefrau mit einem niedrigen Lohn beschäftigen (Minijob) und ihr einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, der auch privat genutzt werden darf. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt. Für die Finanzbeamten ist es nicht üblich. Der Unternehmensgewinn wird dann um die Kosten für den Lohn und…