Steuertipp 148 für private Verkäufer oder Vermieter auf Internetplattformen wie airbnb, amazon, ebay, etc.
Neu ab 2023 Ab dem Jahr 2023 kann das Finanzamt besser private Verkäufer auf Internetplattformen kontrollieren. Die Internetplattformen haben bis zum 31. Januar (erstmals 2024) eine Meldung über die Aktivitäten der Verkäufer im vorherigen Jahr an die Finanzbehörden zu übermitteln. … Weiter