Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer
Als Arbeitgeber können Sie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuerfrei 3.000 EUR an Ihre Mitarbeiter zahlen. Der Betrag muss zusätzlich zum normalen Lohn bezahlt werden. Es darf nicht auf steuerpflichtigen Lohn verzichtet oder verrechnet werden. Der Betrag kann in mehere Teilbeträge gestückelt werden.
Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung
An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es reicht aus, wenn Sie zum Beispiel bei der Lohnabrechnung oder Zahlung auf die Preissteigerung hinweisen.