Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Ich habe für meine Mandanten die Erklärungen zur Grundsteuer pünktlich zum 31.10.2022 an Finanzämter in mehreren Bundesländern gesendet. Jetzt kommen bereits die ersten Steuerbescheide von den Finanzämtern. Bescheide auf den 1. Januar 2022 über die Feststellung des Grundsteuerwerts und Bescheide auf den 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Bisher sind die Werte in den neuen Bescheiden niedriger als in den früheren Bescheiden. Dadurch kann ab 2025 Grundsteuer gespart werden, wenn die Städte und Gemeinden ihren Steuersatz (Hebesatz) nicht ändern.