Steuertipp 147: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023

Kleine Photovoltaikanlagen sollen ab dem 01.01.2023 von der Steuer befreit werden. Ein Gesetz ist in Planung. Änderungen an den geplanten Steuerbefreiungen sind möglich. Wahrscheinlich wird das Gesetzt erst kurz vor Jahresende endgültig von den Politikern beschlossen.

Der Kaufpreis von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft mehrwertsteuerfrei sein und sich dadurch stark verringern. Die Registrierung als Unternehmer beim Finanzamt würde entfallen. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt auch für die Einnahmen aus der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz.

Bei der Einkommensteuer sollen die jährlichen Einkünfte aus der Photovoltaikanlage ebenfalls befreit werden. Dies ist für (kleine) Anlagen geplant wie sie üblich auf dem Privathäusern installiert sind.