Neu ab 2023
Ab dem Jahr 2023 kann das Finanzamt besser private Verkäufer auf Internetplattformen kontrollieren. Die Internetplattformen haben bis zum 31. Januar (erstmals 2024) eine Meldung über die Aktivitäten der Verkäufer im vorherigen Jahr an die Finanzbehörden zu übermitteln. Neben persönlichen Daten enthält die Meldung Angaben zur Anzahl der Verkäufe und den Einnahmen.
So verhinderst Du eine Meldung an das Finanzamt
Du kannst Deine Aktivitäten auf mehrere Plattformen verteilen. So vervielfachst Du die Freigrenze. Bei jeder Plattform sind jedes Jahr weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 Euro gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung frei. Dann wird keine Meldung übermittelt.
Was passiert bei einer Meldung
Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Du beim Finanzamt ein gewerblicher Verkäufer wirst und Steuern zahlen musst. Das Finanzamt wird die Daten auswerten. Bei Verdacht auf eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Steuerpflicht wirst du kontaktiert.
Sondertipp: steuerfreie Privatverkäufe
Gelegentliche Privatverkäufe sind meistens steuerfrei. Innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf können Verkäufe steuerpflichtig sein. Bei Immobilien sind es 10 Jahre. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. bei einer eigengenutzten Wohnimmobilie. Versteuert werden muss nicht der Verkaufspreis, sondern nur der Gewinn nach Abzug des Einkaufspreises und der Verkaufskosten.