Ab 2015 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern lohnsteuerfrei Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR (Sachzuwendungen wie Blumen oder Buch) aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) geben. Achtung: Geldzuwendungen sind immer steuerpflichtig.
Steuerfreier Arbeitslohn
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