Die Privatnutzung eines Geschäftswagens wird entweder durch ein Fahrtenbuch ermittelt oder pauschal mit monatlich 1% vom deutschen Katalogpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die 1%-Regel ist tendenziell nachteilig bei Gebrauchtwagen oder EU-Reimporten, weil auch hier der deutsche Listenneupreis ohne Rabattabzug zu berücksichtigen ist. Ein Vorteil ergibt sich bei Oldtimern, da der frühere Katalogpreis meistens niedrig ist.
1% Listenpreis Oldtimer
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