Erleichterung bei gewinnneutraler Realteilung

Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 17.02.2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung bezieht sich auf ein Urteil vom 17. September 2015. Damit hat das Gericht seine bisherige restriktive Einstellung gelockert.