Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Eine Brauerei konnte die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Golfvereinen bei der Durchführung einer nach der Brauerei benannten Serie von Golfturnieren abziehen. Die Turniere hatten nach Ansicht des BFH ausschließlich den Zweck, den Warenabsatz zu sichern. Ein Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Stellung von z.B. Geschäftspartnern der Brauerei sei rein zufällig und falle im Hinblick auf die Anzahl der Turniere nicht ins Gewicht.
Steuern sparen mit Aufwendungen für Golfturniere
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