Bei einer auf Dauer angelegten Wohnungsvermietung sollte ein Vermieter darauf achten, dass der Mieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete bezahlt. Dann kann der Vermieter seine Kosten in voller Höhe von den Mieteinnahmen abziehen. Bei verbilligter Vermietung unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete werden die Ausgaben gekürzt und dies führt in der Regel zu höheren Steuern. Besonders oft wird von nahen Angehörigen (z.B. Kindern) eine zu niedrige Miete bezahlt und dann tritt man schnell in die Steuerfalle. Zum Thema Vermietung an Angehörige habe ich noch mehrere Tipps zum Steuern sparen.
Mindestens 66% der ortsüblichen Miete ergibt 100% Ausgaben
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