Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, dann braucht diese einen Geschäftsführer. Bei einem Geschäftsführer, der keine Gesellschaftsanteile besitzt, werden wie bei normalen Arbeitnehmern Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei der Lohnabrechnung ermittelt. Man spricht hier von einem Fremdgeschäftsführer. Besonderheiten ergeben sich, wenn ein Geschäftsführer mindestens die Hälfte der Gesellschaftsanteile oder besondere Mitbestimmungsrechte hat. Dieser sogenannte beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht sozialversicherungspflichtig. Von dem Arbeitslohn wird also nur Lohnsteuer abgezogen. Beide Arten von Geschäftsführern haben Vorteile und Nachteile. Deshalb gibt es keine allgemeine Empfehlung für eine der beider Arten. Es muss immer im Einzelfall genau geprüft werden, welche Variante sinnvoller ist. Durch die Vereinbarung von besonderen Mitspracherechten im Gesellschaftsvertrag oder die Verteilung der Gesellschaftsanteile auf mehrere Personen können Sie die Entscheidung treffen.
Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH): Gesellschafter und Geschäftsführer
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