Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Als sogenannte Sonderausgaben mindern die Beiträge das zu versteuernde Einkommen. Bietet Ihre Krankenkasse zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens Bonusprogramme an? Dies kann z.B. ein Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen sein, die von Ihnen privat finanziert werden. Kontrollieren Sie den Steuerbescheid. Hat Ihr Finanzamt den Zuschuss mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet und deshalb nur geringere Sonderausgaben berücksichtigt? Dann sollten Sie Einspruch einlegen und auf das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juni 2016 X R 17/15 verweisen. Mit diesem Urteil widerspricht der BFH ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087), die in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung gesehen hat.
Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht die Steuerabzugsbeträge
—
von