Mehrwertsteuererstattung für Ferrari, Mercedes und Porsche

Die Mehrwertsteuer aus den Aufwendungen für einen Ferrari, Mercedes oder Porsche können mindestens zum Teil vom Finanzamt erstattet werden. Dies ergibt sich aus dem Urteil vom 6.6.2016 des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen 1 K 3386/15).  Eine Kapitalgesellschaft mietete einen Porsche und später einen Ferrari an. Den Ferrari fuhr ausschließlich der Geschäftsführer der Gesellschaft. Einige Jahre später erwarb die Kapitalgesellschaft den Ferrari. Im Unternehmensvermögen einer anderen Firma des Geschäftsführers und seiner Ehefrau war ein Mercedes. Der Geschäftsführer und seine Ehefrau hielten kein Fahrzeug in ihrem Privatvermögen. Die jährliche Fahrleistung des Ferrari war gering. Laut Fahrtenbuch fuhr der Geschäftsführer mit dem Ferrari zum Steuerberater der Klägerin, zur Bank und zu Fortbildungsveranstaltungen. Einmal nahm er an Renntagen teil. Das Finanzamt akzeptierte einen geschätzten „angemessenen“ Anteil der Mehrwertsteuer und dies wurde vom Finanzgericht bestätigt.