Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung

Haben Sie wie viele andere Selbständige und Unternehmer eine private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung? Dann betrifft Sie ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: X R 43/14). Die Richter entschieden, dass die als Selbstbehalte aufgewendeten Krankheitskosten nur als außergewöhnliche Belastungen und nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Zunächst erscheint das nicht tragisch, weil die Kosten an einer anderen Stelle in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Allerdings wirken sich bei der Steuerberechnung in den meisten Fällen außergewöhnlichen Belastungen gar nicht oder nur zu einem gering Teil aus. Je nach Höhe des Einkommens und der familiären Verhältnisse erfolgt eine Kürzung um die zumutbare Belastung.