Unternehmensgewinne werden bei der Einkommensteuer mit bis 45 % besteuert. Für nicht entnommene Gewinne kann der Steuersatz auf 28,25 % verringert werden. Dafür muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Bei der späteren Entnahme der Gewinne werden noch einmal 25 % fällig. Der Antrag lohnt sich deshalb bei Unternehmern, die hohe Gewinne haben und nur wenig Geld aus dem Unternehmen entnehmen bzw. das Geld erst nach mehreren Jahren entnehmen.
Steuertipp 62 für Selbständige und Unternehmen: Steuern sparen mit nicht entnommenen Gewinnen
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