Steuertipp 65 für Selbständige und Unternehmen: Warenlager eines ausländischen Lieferanten

Der Bundesfinanzhof hat im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof dem Finanzamt widersprochen (BFH V R 31/15). In dem Gerichtverfahren ging es um die Lieferung eines spanischen Lieferanten an ein deutsches Unternehmen. Der spanische Lieferant hatte in Deutschland ein sogenanntes Konsignationslager. Dies ist ein Auslieferungslager in der Nähe des Kunden, aus dem der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann. Das Finanzamt behandelte die Transporte aus Spanien in das deutsche Lager als steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe des Lieferanten und die Warenentnahme durch den deutschen Kunden als steuerpflichtige Lieferung. Bei der Versendung aus Spanien lag aber bereits für fast die gesamte Ware eine verbindliche Bestellung des Kunden vor. Der Bundesfinanzhof entschied, dass es sich insgesamt um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelte. Die kurzfristige Zwischenlagerung spielte keine Rolle. Der Kunde stand von vornherein fest.