Steuertipp 66 für Selbständige und Unternehmen: Warenbestandsbewertung nach Inventur

Bei der Inventur erfassen Sie Ihre Vorräte durch Zählen, Messen und Wiegen. Grundsätzlich sind gekaufte Waren mit den Anschaffungskosten und produzierte Waren mit den Herstellungskosten anzusetzen. Der Kauf oder die Produktion der Waren kann schon einige Zeit her sein. Wenn die Wiederbeschaffungskosten am Inventurstichtag niedriger sind, dann ergibt sich die Möglichkeit einer Wertabschreibung. Das mindert Ihren Gewinn und die Steuern.