Steuertipp 70 für Unternehmen: Hinzurechnungsbesteuerung auf dem Prüfstand

Der Bundesfinanzhof (BFH) bezweifelt, dass die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatensachverhalten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Deshalb wurde in einem Gerichtverfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen (Beschluss vom 12. Oktober 2016 I R 80/14). Nun entscheidet der EuGH und dies kann allgemein für Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von Bedeutung sein.

Link zum Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de