Als Unternehmer sollten Sie Strategien zum Steuern sparen selbst entwickeln oder von Ihrem Berater entwickeln lassen. Außerdem sollte Sie das Steuersparkonzept individuell anpassen. Dann sind die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung beim Finanzamt größer. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies mit Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 7/13 entschieden.
Das Finanzamt wollte einem Steuerpflichtigen Vorteile nur sehr beschränkt gewähren. Das Konzept zum Steuern sparen wurde von den Finanzbeamten als sogenanntes Steuerstundungsmodell eingestuft. Zu Unrecht wie das Gericht entschied. Voraussetzung für ein Steuerstundungsmodell ist die Nutzung eines vorgefertigten Konzeptes. Dies wird von einem Anbieter abstrakt entwickelt und allgemein zur Verfügung gestellt. Interessierte brauchen „nur“ noch zuzugreifen.