Tipp 77 für Unternehmer: Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde

Viele Unternehmer laden Geschäftspartner zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen ein. Diese Geschenke sollen die Geschäftsbeziehung fördern oder Neukunden anziehen. Allerdings können die Geschenke beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Eine Versteuerung beim Empfänger würde den guten Zweck des Geschenks vereiteln. Deshalb kann der Schenkende die Steuer übernehmen. Der Pauschsteuersatz beträgt 30 %. Durch die Übernahme der Versteuerung kommt es zu einem sog. „Steuergeschenk“.

Höchstbetrag 35 Euro

Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr maximal 35 Euro betragen. Mit diesem Höchstbetrag will der Staat verhindern, dass unangemessene Spesen vom Steuerpflichtigen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Dies Pauschalsteuer auf das Geschenk hat der Bundesfinanzhof nun als zusätzliches Geschenk eingestuft. Ein Betriebsausgabenabzug ist dadurch nur noch möglich, wenn der Wert des Geschenks und die dafür anfallende Pauschalsteuer insgesamt höchstens 35 Euro betragen.