Steuertipp 82: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen ist zweifelhaft

Für Fahrlehrer habe ich eine aktuelle und interessante Nachricht. Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrunterricht der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw) und C1. Der BFH hat das Thema dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Dort werden die Richter entscheiden, ob Fahrschulen in diesen Fällen steuerfreie Leistungen erbringen.