Tipp 83 für Unternehmer: Ferienjob

Beschäftigen Sie in den Sommerferien Schüler in Ihrem Unternehmen? Dann sind die folgenden Tipps zu Ferienjobs wichtig für Sie:

Ferienjobs können als geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro pro Monat ausgeübt werden. Die Schüler können aber auch als kurzfristig Beschäftigte arbeiten.

Bei normaler Beschäftigung der Schüler haben Sie erst ab ca. 1.000 Euro Monatslohn (Steuerklasse 1) Lohnsteuer vom Bruttolohn abzuziehen und an das Finanzamt zu zahlen. Die Schüler können im folgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und werden im Regelfall die Steuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Schüler bis 17 Jahre fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Der Stundenlohn wird mit dem Arbeitsvertrag vereinbart.

Schüler ab 18 haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt zur Zeit 8,84 Euro pro Stunde. In den neuen Bundesländern gibt es aber einige Ausnahmen. Bei einem 450-Euro-Job können Schüler höchstens 51 Stunden im Monat arbeiten.