Steuertipp 90 für Unternehmer: Vorauszahlung von Krankversicherungsbeiträgen

Ist Ihr Einkommen in einem Jahr besonders hoch? Viel höher als in den Vorjahren und voraussichtlich in den folgenden Jahren? Mit einem einfachen Trick können Sie Steuern sparen. Durch die Vorauszahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und Pflegeversicherung.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden im Steuerbescheid in unbegrenzter Höhe abgezogen. Wichtig ist, dass es sich um Beiträge zur Basisabsicherung handelt. Jetzt kommt der Trick: Sie können zusätzlich bis zum 2,5-fachen des aktuellen Jahresbeitrages auch noch Beiträge für künftige Jahre absetzen. Damit können Sie Ihr Einkommen in einem Jahr mit besonders hohem Einkommen besonders stark mindern.

Der Trick hat noch einen 2. Vorteil. Es gibt Höchstbeträge für den Abzug von Versicherungsbeiträgen. Werden für die Kranken- und Pflegeversicherung mehr als die Höchstbeträge gezahlt, dann werden die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt. Dies gilt aber nicht für andere Versicherungen wie z.B. Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Oft bleiben diese Beiträge komplett unberücksichtigt, weil die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Höchstbeträge überschreiten.

Wenn die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in einem Jahr im Voraus bezahlt werden, dann werden Sie in anderen Jahren nicht bezahlt. In diesen Jahren wirken sich dann die anderen Versicherungen bis zu den Höchstbeträgen aus.