Sie können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihre Kinder in der Berufsausbildung steuerlich ansetzen
Der Bundesfinanzhof hat vorgestern in einer Mitteilung auf das Urteil vom 13. März 2018 (X R 25/15) hingewiesen. Eltern können ihre Einkommensteuer verringern, wenn sie ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind und die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes bezahlen. Eine Erstattung der Beiträge ist auch möglich.
Beispiel
Ihr Kind ist Auszubildender und trägt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der seiner Steuererklärung ein. Bei der Steuerberechnung wirken sich die Beiträge aber nicht aus. Jetzt können Sie als Eltern die Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Wichtige Unterscheidung
Als Begründung reicht es nicht aus, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt. Die Beiträge müssen aufgrund einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung bezahlt oder erstattet werden.