Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit?
Als Prüfingenieur haben Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn Sie Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen. Das führt z.B. zum Vorteil der Gewerbesteuerfreiheit. Es ist wichtig, dass Sie leitend und eigenverantwortlich tätig sind. werden. Sonst haben Sie gewerbliche Einkünfte und es wird Gewerbesteuer festgesetzt werden.
Achtung bei Mitarbeitern
Sie sollten nicht den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lassen und diese nur stichprobenartig überwachen. Der Bundesfinanzhof (VIII R 35/16) hat in einem aktuellen Urteil eine freiberufliche Tätigkeit verneint.
Beispiel aus dem Gerichtsfall
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt unter anderem Haupt- und Abgasuntersuchungen durch. Ihre Gesellschafter sind Prüfingenieure. Den überwiegenden Teil der durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchungen übernehmen angestellte Prüfingenieure.
Keine Aufteilung der Einkünfte bei Personengesellschaft
Bei einer Personengesellschaft werden insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).