Steuertipp 128 für Selbständige und Unternehmen: niedrigere Mehrwertsteuer ab 1.7.2020

Der Bundestag und der Bundesrat werden wahrscheinlich Ende Juni die Senkung der Mehrwertsteuer beschließen. Das hört sich gut an. Leider gilt die Senkung nur für kurze Zeit. Dadurch entsteht für Selbständige und Unternehmen in kurzer Zeit mehrmals Aufwand für die Umstellung der Steuersätze. Für viele werden die verschiedenen Steuersätze verwirrend sein. Für bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2021 ausgeführten Umsätze ist der normale Steuersatz 19 %. In der Zwischenzeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 sinkt der Steuersatz auf 16 %. Das sind die Ausnahmen:

  1. Für einige Sonderfälle (z.B. Lebensmittel) gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 7 %.  In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 sinkt dieser Steuersatz auf 5 %.
  2. In der Gastronomie gilt für Getränke die Grundregel (19 % und in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 sind es 16 %). Für Speisen gilt ab 1.7.2020 ein Steuersatz von 5 % und ab 1.1.2021 ein Steuersatz von 7 %. Ab dem 1.7.2021 ist der Steuersatz 19 %, wenn im Haus gegessen wird.