Autor: Christian Müller

  • Steuertipp 157: Vorsicht bei Verschmelzung und Verlustvortrag!

    Das kann richtig teuer werden. Bei einer Verschmelzung werden zwei oder mehrere selbständige Unternehmen zu einem Unternehmen zusammengefasst. Beispiel: ein Gesellschafter hat alle Anteile an der A-GmbH und alle Anteile an der B-GmbH. Er will seine Unternehmensstruktur konzentrieren und verschlanken. Die A-GmbH soll mit der B-GmbH verschmolzen werden durch Aufnahme bei der B-GmbH. Die A-GmbH…

  • Steuertipp 156: Nebentätigkeit einer Immobilien-GmbH

    Aus aktuellem Anlass weise ich nochmal auf die Nebentätigkeit einer Vermietungs-GmbH hin. Am besten konzentriert sich die GmbH nur auf die Verwaltung ihrer eigenen Grundstücke. Dann kann ein Antrag auf die vollständige Befreiung der jährlichen Gewinne von der Gewerbesteuer gestellt werden (erweiterte Grundstückskürzung). Nebentätigkeiten sind nur in wenigen Fällen zulässig. Die Finanzämter und Finanzgerichte in…

  • Steuertipp 155: Finger weg von der EWIV

    In der letzten Zeit beschäftigen sich die Finanzämter in Deutschland vermehrt mit der EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). Besonders die Bußgeld- und Strafabteilungen bekommen mehr Arbeit. Selbständige tragen in ihre Steuererklärung Betriebsausgaben für die Beiträge an eine EWIV ein. Der Selbständige ist Mitglied der EWIVund zahlt einen Mitgliedsbeitrag (z. B. 20.000 EUR). Dafür bekommt er von…

  • Steuertipp 154: Steuerbefreiung bei der Schenkungssteuer durch Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

    Für die Schenkung der Familienimmobilie von einem Ehepartner an den anderen Ehepartner gibt es eine Steuerbefreiung. Dies gilt auch, wenn die Familienimmobilie in eine Ehegatten-GbR einlegt wird, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Beispiel: Die Ehepartner sind zu jeweils 50% Gesellschafter einer GbR. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beurkundet. Die Ehefrau ist…

  • Steuertipp 153: Steuerschätzung des Finanzamts

    Ich habe es schon immer gesagt und jetzt hat auch das höchste Finanzgericht in Deutschland dies getan. Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel, dass die Richtsatzsammlung des Finanzamts für eine Schätzung geeignet ist. Begründet wird dies mit der fehlenden statistischen Repräsentativität der zur Ermittlung der Richtsätze herangezogenen Daten einerseits und dem kategorischen Ausschluss bestimmter Gruppen von…

  • Steuertipp 152: Achtung bei der Übertragung von einem Grundstück und Übernahme der Schulden

    Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.03.2025 – IX R 17/24 – entschieden. Ein Vater hatte im Jahr 2014 ein Grundstück für 143.950 Euro erworben…

  • Steuertipp 151: Juli 2025

    Ab Juli 2025 bis Dezember 2027 können die Kaufpreise für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens schneller abgeschrieben werden. Die dreifache übliche lineare Abschreibung ist möglich. Maximal 30% pro Jahr. Der Kauf eines neuen rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs wird im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 steuerlich gefördert. Im Jahr der Anschaffung können bereits 75 Prozent…

  • Steuertipp 150: weniger Steuern durch neue oder höhere Abschreibung

    Sie vermieten seit vielen Jahren eine Immobilie, die sich seit mehr als 10 Jahren im Privatvermögen befindet? Dann kann es sinnvoll sein, die Immobilie in ein gewerbliches Vermögen einer Personengesellschaft zu überführen. Die Immobile wird bei der Überführung mit dem aktuellen Marktpreis bewertet. Dieser ist oft deutlich höher als der frühere Kaufpreis, weil die Immobilienpreise…

  • Steuertipp 149 für Selbständige und Unternehmen: steuerfreie Privatnutzung Mobiltelefon durch Mitarbeiter

    Als Arbeitgeber können Sie Ihrem Mitarbeiter die Telefonkosten für einen Mobilfunkvertrag steuerfrei erstatten. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil ist das auch möglich, wenn Sie das Mobiltelefon zuerst von dem Mitarbeiter zu einem minimalen Preis kaufen und dann wieder dem Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlassen.

  • Steuertipp 148 für private Verkäufer oder Vermieter auf Internetplattformen wie airbnb, amazon, ebay, etc.

    Neu ab 2023 Ab dem Jahr 2023 kann das Finanzamt besser private Verkäufer auf Internetplattformen kontrollieren. Die Internetplattformen haben bis zum 31. Januar (erstmals 2024) eine Meldung über die Aktivitäten der Verkäufer im vorherigen Jahr an die Finanzbehörden zu übermitteln. Neben persönlichen Daten enthält die Meldung Angaben zur Anzahl der Verkäufe und den Einnahmen. So…