Autor: Christian Müller
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Steuertipp 67 für Selbständige und Unternehmen: Minijob Ehepartner
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In vielen Unternehmen helfen die Ehepartner des Inhabers mit. Oft ohne Bezahlung. Machen Sie besser ein richtiges Arbeitsverhältnis aus der Tätigkeit und zahlen Sie Lohn aus. Dabei können Sie zusätzlich auch noch Steuern sparen. Am besten geht dies mit einem Minijob bis 450 EUR Lohn pro Monat.
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Steuertipp 66 für Selbständige und Unternehmen: Warenbestandsbewertung nach Inventur
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Bei der Inventur erfassen Sie Ihre Vorräte durch Zählen, Messen und Wiegen. Grundsätzlich sind gekaufte Waren mit den Anschaffungskosten und produzierte Waren mit den Herstellungskosten anzusetzen. Der Kauf oder die Produktion der Waren kann schon einige Zeit her sein. Wenn die Wiederbeschaffungskosten am Inventurstichtag niedriger sind, dann ergibt sich die Möglichkeit einer Wertabschreibung. Das mindert Ihren Gewinn und die Steuern.
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Steuertipp 65 für Selbständige und Unternehmen: Warenlager eines ausländischen Lieferanten
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Der Bundesfinanzhof hat im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof dem Finanzamt widersprochen (BFH V R 31/15). In dem Gerichtverfahren ging es um die Lieferung eines spanischen Lieferanten an ein deutsches Unternehmen. Der spanische Lieferant hatte in Deutschland ein sogenanntes Konsignationslager. Dies ist ein Auslieferungslager in der Nähe des Kunden, aus dem der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann. Das Finanzamt behandelte die Transporte aus…
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Steuertipp 64 für Selbständige und Unternehmen: steuerfreie Rücklage nach § 6b EStG bilden
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Bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Besonders bei Grundstücken liegt der Verkaufspreis wegen der Wertsteigerung im Laufe der Jahre oft deutlich über den früheren Anschaffungskosten. Nach § 6b oder § 6c EStG kann der Gewinn in eine steuerfreie Rücklage gestellt werden. So kann die sofortige Versteuerung vermieden werden. Jetzt bleiben einige Jahre Zeit um eine…
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Steuertipp 63 für Unternehmen: Gewerbesteuer sparen mit atypisch stiller Gesellschaft
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Dieser Tipp richtet sich an die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, z.B. einer GmbH. Die Gewerbesteuerbelastung ist in den letzten Jahr gestiegen, weil die Städte den Steuersatz erhöhen. Ich habe einen Mandanten in der Stadt Marl und dort liegt der Hebesatz zur Zeit bei 530 %. Das bedeutet eine Gewerbesteuer in Höhe von 18,55 % (vom Jahresgewinn Ihrer Kapitalgesellschaft). …
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Steuertipp 62 für Selbständige und Unternehmen: Steuern sparen mit nicht entnommenen Gewinnen
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Unternehmensgewinne werden bei der Einkommensteuer mit bis 45 % besteuert. Für nicht entnommene Gewinne kann der Steuersatz auf 28,25 % verringert werden. Dafür muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Bei der späteren Entnahme der Gewinne werden noch einmal 25 % fällig. Der Antrag lohnt sich deshalb bei Unternehmern, die hohe Gewinne haben und nur wenig Geld aus dem Unternehmen entnehmen bzw. das Geld erst…
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Steuertipp 61 für Selbständige und Unternehmen: Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung
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Ein gute Nachricht für alle Selbständigen und Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberichtigung kommt vom Bundesfinanzhof (BFH). Mit Urteil vom 20. Oktober 2016 V (R 26/15) entschied das Gericht, dass die Berichtigung einer Rechnung durch einen Unternehmer auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung. Es widerspricht den bisherigen Urteilen und der Auffassung des Finanzamts.…
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Steuertipp 60 für Selbständige und Unternehmen: Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend eine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus
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Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Grundstück umsatzsteuerfrei an einen Mieter verpachten. In einem weiteren Mietvertrag vermieten Sie Inventar (Einrichtungsgenstände) an den Mieter, aber diesmal zuzüglich Umsatzsteuer. Der Mieter hat keine Vorsteuerabzugsberechtigung und bekommt somit die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet. Sie bezahlen aber die Steuer an das Finanzamt. Unter Hinweis auf die neuere BFH-Rechtsprechung beantragen Sie…
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Steuertipp 59 für Selbständige und Unternehmer: Erneuerung Einbauküche in Mietwohnung
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Kosten für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt können Sie über 10 Jahre verteilt von den Mieteinnahmen abziehen. Dies ergibt sich aus einem aktuell veröffentlichtem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen IX R 14/15.
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Steuertipp 58 für Selbständige und Unternehmen: Gartenparty mit Geschäftsfreunden
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Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des EStG. Dies ergibt sich aus einem aktuell veröffentlichtem Gerichtsurteil (BFH VIII R 26/14). Im Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Jahren sog. „Herrenabende“ im Garten des privaten Wohngrundstücks…
