Autor: Christian Müller

  • Geschäftsfahrten mit Privatauto

    Bei Fahrten mit dem Privatauto für geschäftliche Zwecke können Selbständige pro gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR steuermindernd ansetzen. Einfach die gefahrenen Kilometer, das Datum und das Ziel bzw. den Grund der Fahrt aufschreiben. Bei vielen Fahrzeugen sind die tatsächlichen Kosten pro Kilometer höher als 0,30 EUR und können berücksichtigt werden. In diesen Fällen sind die Kosten (Leasing, Kaufpreisabschreibung, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung,…

  • Grenzen der Speicherung digitalisierter Daten aufgrund einer Steuerprüfung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.

  • Mithelfende Familienangehörige

    Besonders in kleinen Unternehmen helfen oft Familienangehörige mit (mit oder ohne Vergütung). Verschiedene Aspekte sind zu beachten. Ein Beschäftigungsverhältnis wird steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt, wenn es wie bei einem fremden Arbeitnehmer durchgeführt wird. Das bedeutet z.B.: schriftlicher Arbeitsvertrag, übliche Vergütung, Nachweis der Lohnzahlung (Banküberweisung). Bei unentgeltlicher Hilfe wird der Zoll bei Kontrollen zur Schwarzarbeit durch diverse Fragen prüfen, ob tatsächlich nur gelegentlich ausgeholfen wurde. Die Berufsgenossenschaft…

  • Gesetzliche Änderungen: Steuervorteil

    Einige gesetzliche Änderungen bringen Vorteile für alle Steuerpflichtigen in 2015 und 2016: steuerliche Freibeträge und das Kindergeld werden erhöht, die kalte Progression wird abgebaut.

  • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten für Bad-Modernisierung können anteilig angesetzt werden

    Das Finanzgericht Münster hat ein positives Urteil für alle Selbständigen mit einem häuslichen Arbeitszimmer gefällt. Allerdings wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Sind die Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers wesentlich und erhöhen sie den Wert des gesamten Wohnhauses, gehören sie anteilig zu den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Ein Selbstständiger nutzte ausschließlich sein Arbeitszimmer im eigenen Haus.…

  • Steuern sparen: Geschäfts- / Privatreise

    Bei einer gemischten Reise (private und geschäftliche Veranlassung) können die Kosten als Geschäftsausgabe berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Arzt mit eigener Praxis besucht einen Fachkongress in Paris. Er reist Montagfrüh an. Die Veranstaltung findet ganztägig von Mittwoch bis Donnerstag statt. Am Freitagabend reist er nach Hause zurück. Die Kosten für eine Übernachtung (Mittwoch bis Donnertag) sowie die Kongressgebühren sind ausschließlich dem geschäftlichen Bereich zuzuordnen…

  • Steuern sparen beim Immobilienkauf

    Die Grundsteuer kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Hier lohnt sich ein Vergleich. Dies gilt auch für die Grunderwerbsteuer, welche je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist. Im Notarvertrag sollte der Kaufpreis aufteilt werden auf Grund und Boden (möglichst niedrig) sowie auf das Gebäude (möglichst hoch). Außerdem sollte der Wert von Sauna, Einbauküche oder anderen beweglichen…

  • Zahnarzt: Umsatzsteuerfreiheit Bleaching

    Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

  • Häusliches Arbeitszimmer: 100% Ausgabenabzug

    Bei einem häuslichen Arbeitszimmer versucht das Finanzamt oft, den steuerlichen Abzug der Ausgaben auf 1.250 EUR im Jahr zu beschränken oder vollständig zu streichen. Es wird dann unterstellt, dass ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Aktuelle Gerichtsurteile geben Hoffnung auf den Abzug der Kosten in voller Höhe. Mit cleveren Argumenten…

  • Keine Buchführungspflicht

    Selbständige und Unternehmen müssen nicht automatisch eine umfangreiche Buchführung haben und jährlich Bilanzen aufstellen. Stattdessen genügt oft die Einnahmen-Überschussrechnung. Dabei werden mit Hilfe einfacher Aufzeichnungen die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Diese Gewinnermittlungsmethode ist erlaubt bei Angehörigen der freien Berufe (Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Heilpraktiker, Architekt, Ingenieur, etc.). Außerdem ist die Methode möglich bei kleinen gewerblichen Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.0000 EUR…