Autor: Christian Müller
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Steuertipp 87 für Unternehmen: Pauschalsteuer auf Geschenke bleibt abzugsfähig
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Wenn Sie Geschäftsfreunden oder deren Arbeitnehmer etwas schenken, dann müssten diese das Geschenk versteuern. Das wäre natürlich unangenehm für Sie. Hier gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Schenker die Steuer übernehmen. Es wurde eine Pauschalsteuer von 30 % festgelegt. Dazu kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Geschenke (Sachgeschenke) an Kunden und Geschäftsfreunde können Sie nur bis…
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Steuertipp 86 für Unternehmen: Verlustabzug bei Gesellschafterwechsel
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Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2017, dass Unternehmensverluste aus früheren Jahren nicht einfach gestrichen werden dürfen, wenn es einen neuen Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft gibt. Das Finanzamt wollte die Verluste streichen. Normalerweise können Verluste aus vergangenen Jahren mit Gewinnen in künftigen Jahren verrechnet werden. Konkret ging es in diesem Gerichtsfall um die Übertragung von mehr als 25 Prozent und bis zu…
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Steuertipp 85 für Unternehmen: verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
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Dieser Steuertipp ist wichtig für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Erfindung von Finanzbeamten und Richtern. Sie wird meistens während einer Betriebsprüfung vom Steuerprüfer festgestellt. Das tückische ist, dass Betriebsausgaben gestrichen werden und sich dadurch der Unternehmensgewinn erhöht. Oft geht es um höhere Beträge und dies kann eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung zur Folge haben. Es geht…
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Steuertipp 84: Abfindung für Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch
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Verzichten Sie als gesetzlicher Erbe gegen eine von Ihren Geschwistern zu zahlende Abfindung auf Ihren Pflichtteilsanspruch, dann wird es künftig wichtig sein, ob der Verzicht noch zu Lebzeiten des Erblassers oder erst nach dem Tod vereinbart wird. Der Bundesfinanzhof (II R 25/15) hat entschieden, dass die günstige Steuerklasse I nur noch bei Verzicht nach dem Tod des Erblassers anzuwenden ist. Bei einem Verzicht zu…
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Tipp 83 für Unternehmer: Ferienjob
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Beschäftigen Sie in den Sommerferien Schüler in Ihrem Unternehmen? Dann sind die folgenden Tipps zu Ferienjobs wichtig für Sie: Ferienjobs können als geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro pro Monat ausgeübt werden. Die Schüler können aber auch als kurzfristig Beschäftigte arbeiten. Bei normaler Beschäftigung der Schüler haben Sie erst ab ca. 1.000 Euro Monatslohn (Steuerklasse 1) Lohnsteuer vom Bruttolohn abzuziehen und an das Finanzamt zu…
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Steuertipp 82: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen ist zweifelhaft
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Für Fahrlehrer habe ich eine aktuelle und interessante Nachricht. Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrunterricht der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw) und C1. Der BFH hat das Thema dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Dort werden die Richter entscheiden, ob Fahrschulen in diesen Fällen steuerfreie Leistungen erbringen.
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Steuertipp 81 für Unternehmer: 3 neue Steuervorteile
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Als Unternehmer haben Sie täglich mit der Bürokratie in Deutschland zu kämpfen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen. Langsam erkennen das auch die Politiker. Einige Erleichterungen wurden jetzt per Gesetz geschaffen. Ein Teil gilt bereits rückwirkend ab dem 1.1.2017. Die 3 wichtigsten Steuervorteile des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetztes sind für Sie: Grundsätzlich brauchen Sie erhaltene Lieferscheine nur bis zum Erhalt der Rechnung aufbewahren. Abgesandte…
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Steuertipp 80 für Unternehmer: Betrugsschaden bei Immobilienkauf
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Wollten Sie eine Immobilie kaufen und vermieten? Haben Sie einem Grundstücksmakler Geld für den Kauf gegeben und hat der Makler Sie dann um Ihr Geld betrogen? Dann habe ich einen Tipp für Sie. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil Verständnis für Ihr Pech gezeigt (IX R 24/16) und gegen das Finanzamt und das Finanzgericht entschieden. Sie können wenigstens…
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Steuertipp 79 für Unternehmer: Ausscheiden aus einer Personengesellschaft
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Ich habe eine gute Nachricht für Sie, wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und in der nächsten Zeit ausscheiden wollen. In Zukunft ist beim Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Möglichkeit einer Steuerneutralität besser als bisher. Stille Reserven müssen nicht aufgedeckt werden. Das spart Steuern. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs liegt eine gewinnneutrale Realteilung in…
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Tipp 78 für Unternehmer: Vorsicht bei Betriebsübertragung an Nachfolger
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Als Unternehmer können Sie Ihr Unternehmen steuerneutral an einen Nachfolger übergeben. Behalten Sie sich aber nicht den Nießbrauch vor und führen die bisherige gewerbliche Tätigkeit fort. Einen solchen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14. Gesetzlich geregelt ist das Thema der steuerneutralen Betriebsübertragung in § 6 Abs. 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Diese Vorschrift ermöglicht Ihnen, ein Unternehmen ohne die Aufdeckung stiller Reserven…
