Autor: Christian Müller
-
Steuertipp 70 für Unternehmen: Hinzurechnungsbesteuerung auf dem Prüfstand
—
von
Der Bundesfinanzhof (BFH) bezweifelt, dass die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatensachverhalten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Deshalb wurde in einem Gerichtverfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen (Beschluss vom 12. Oktober 2016 I R 80/14). Nun entscheidet der EuGH und dies kann allgemein für Beteiligungen an Gesellschaften…
-
Steuertipp 69 für Selbständige und Unternehmen: Umsatzsteuer sparen mit der Differenzbesteuerung
—
von
Sind Sie Unternehmer, Wiederverkäufer und haben beim Einkauf keinen Vorsteuerabzug? Dann ist die Differenzbesteuerung für Sie ein Thema. Umsatzsteuer brauchen Sie dann nicht auf ihren Verkaufspreis berechnen, sondern nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Bei einigen Gegenständen ist die Differenzbesteuerung nicht möglich. z.B. bei bestimmten Edelsteinen. Link: https://www.steuertipps.de/lexikon/d/differenzbesteuerung
-
Steuertipp 68: Grundsteuererlass
—
von
In den letzten Jahren ist die Grundsteuer stark gestiegen. Wenn Sie trotz Bemühungen Ihre Immobilien nicht vermieten konnten, dann sollten Sie einen Antrag auf (teilweisen) Erlass der Grundsteuer stellen. Der Antrag für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde eingehen.
-
Steuertipp 67 für Selbständige und Unternehmen: Minijob Ehepartner
—
von
In vielen Unternehmen helfen die Ehepartner des Inhabers mit. Oft ohne Bezahlung. Machen Sie besser ein richtiges Arbeitsverhältnis aus der Tätigkeit und zahlen Sie Lohn aus. Dabei können Sie zusätzlich auch noch Steuern sparen. Am besten geht dies mit einem Minijob bis 450 EUR Lohn pro Monat.
-
Steuertipp 66 für Selbständige und Unternehmen: Warenbestandsbewertung nach Inventur
—
von
Bei der Inventur erfassen Sie Ihre Vorräte durch Zählen, Messen und Wiegen. Grundsätzlich sind gekaufte Waren mit den Anschaffungskosten und produzierte Waren mit den Herstellungskosten anzusetzen. Der Kauf oder die Produktion der Waren kann schon einige Zeit her sein. Wenn die Wiederbeschaffungskosten am Inventurstichtag niedriger sind, dann ergibt sich die Möglichkeit einer Wertabschreibung. Das mindert Ihren Gewinn und die Steuern.
-
Steuertipp 65 für Selbständige und Unternehmen: Warenlager eines ausländischen Lieferanten
—
von
Der Bundesfinanzhof hat im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof dem Finanzamt widersprochen (BFH V R 31/15). In dem Gerichtverfahren ging es um die Lieferung eines spanischen Lieferanten an ein deutsches Unternehmen. Der spanische Lieferant hatte in Deutschland ein sogenanntes Konsignationslager. Dies ist ein Auslieferungslager in der Nähe des Kunden, aus dem der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann. Das Finanzamt behandelte die Transporte aus…
-
Steuertipp 64 für Selbständige und Unternehmen: steuerfreie Rücklage nach § 6b EStG bilden
—
von
Bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Besonders bei Grundstücken liegt der Verkaufspreis wegen der Wertsteigerung im Laufe der Jahre oft deutlich über den früheren Anschaffungskosten. Nach § 6b oder § 6c EStG kann der Gewinn in eine steuerfreie Rücklage gestellt werden. So kann die sofortige Versteuerung vermieden werden. Jetzt bleiben einige Jahre Zeit um eine…
-
Steuertipp 63 für Unternehmen: Gewerbesteuer sparen mit atypisch stiller Gesellschaft
—
von
Dieser Tipp richtet sich an die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, z.B. einer GmbH. Die Gewerbesteuerbelastung ist in den letzten Jahr gestiegen, weil die Städte den Steuersatz erhöhen. Ich habe einen Mandanten in der Stadt Marl und dort liegt der Hebesatz zur Zeit bei 530 %. Das bedeutet eine Gewerbesteuer in Höhe von 18,55 % (vom Jahresgewinn Ihrer Kapitalgesellschaft). …
-
Steuertipp 62 für Selbständige und Unternehmen: Steuern sparen mit nicht entnommenen Gewinnen
—
von
Unternehmensgewinne werden bei der Einkommensteuer mit bis 45 % besteuert. Für nicht entnommene Gewinne kann der Steuersatz auf 28,25 % verringert werden. Dafür muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Bei der späteren Entnahme der Gewinne werden noch einmal 25 % fällig. Der Antrag lohnt sich deshalb bei Unternehmern, die hohe Gewinne haben und nur wenig Geld aus dem Unternehmen entnehmen bzw. das Geld erst…
-
Steuertipp 61 für Selbständige und Unternehmen: Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung
—
von
Ein gute Nachricht für alle Selbständigen und Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberichtigung kommt vom Bundesfinanzhof (BFH). Mit Urteil vom 20. Oktober 2016 V (R 26/15) entschied das Gericht, dass die Berichtigung einer Rechnung durch einen Unternehmer auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung. Es widerspricht den bisherigen Urteilen und der Auffassung des Finanzamts.…