Mithelfende Familienangehörige
Besonders in kleinen Unternehmen helfen oft Familienangehörige mit (mit oder ohne Vergütung). Verschiedene Aspekte sind zu beachten. Ein Beschäftigungsverhältnis wird steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt, wenn es wie bei einem fremden Arbeitnehmer durchgeführt wird. Das bedeutet z.B.: schriftlicher Arbeitsvertrag, übliche Vergütung, Nachweis der Lohnzahlung (Banküberweisung). Bei … Weiter