Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Hier ein Steuertipp, der für alle kleinen und mittleren Unternehmen in Dortmund interessant ist. Besonders bei einer Betriebsübertragung auf Kinder. Mit einem Investitionsabzugsbetrag in der Steuererklärung können Sie vorab bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bestimmten Gegenständen steuermindernd abziehen. Der Clou: Sie sparen vorab Steuern (z.B. mit der Steuererklärung für das Jahr 2015), denn für die tatsächliche Investition haben Sie 3 Jahre Zeit (z.B. 2016 bis 2018).

Der Investitionsabzugsbetrag ist auch zulässig, wenn die Investition nicht mehr von dem Steuerpflichtigen selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung von dem Betriebsübernehmer (z.B. Sohn) vorgenommen werden soll. Falls Ihr Finanzamt dies nicht akzeptiert, dann verweisen Sie auf den Bundesfinanzhof und das Urteil vom 10.3.2016, IV R 14/12.