Für die Schenkung der Familienimmobilie von einem Ehepartner an den anderen Ehepartner gibt es eine Steuerbefreiung. Dies gilt auch, wenn die Familienimmobilie in eine Ehegatten-GbR einlegt wird, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind.
Beispiel:
Die Ehepartner sind zu jeweils 50% Gesellschafter einer GbR. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beurkundet.
Die Ehefrau ist Eigentümerin des Hauses, in dem beide Ehepartner wohnen. In der Urkunde vom Notar überträgt die Ehefrau das Haus in das Gesellschaftsvermögen der GbR (ohne Zahlung) und bezeichnet dies als unentgeltliche ehebedingte Zuwendung an den Mann.
Der Mann gibt eine Schenkungssteuererklärung ab und beantragt die Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG.
