Steuertipp 155: Finger weg von der EWIV

In der letzten Zeit beschäftigen sich die Finanzämter in Deutschland vermehrt mit der EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). Besonders die Bußgeld- und Strafabteilungen bekommen mehr Arbeit.

Selbständige tragen in ihre Steuererklärung Betriebsausgaben für die Beiträge an eine EWIV ein. Der Selbständige ist Mitglied der EWIV
und zahlt einen Mitgliedsbeitrag (z. B. 20.000 EUR). Dafür bekommt er von der EWIV eine Rechnung über einen Projektbeitrag in Höhe von 18.000 EUR. Mit den 18.000 EUR Mitgliedsbeitrag werden dem Selbständigen private Kosten erstattet (z.B. Urlaubsreisen). Die EWIV behält die restlichen 10 % des Mitgliedsbeitrags als Verwaltungsgebühr.


Die Finanzämter suchen gezielt nach Selbständigen, die so etwas machen. Die Betriebsausgabe wird in diesen Fällen gestrichen. Zusätzlich beschäftigt sich die Bußgeld- und Strafabteilung damit.