Steuertipp 57 für Selbständige und Unternehmen: Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen. In einer Veröffentlichung hat das Bundesfinanzministeriums eine Erweiterungen bekannt gegeben. In Zukunft werden auch Kosten für ein angrenzendes Grundstück berücksichtigt, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Dazu gehören z.B. Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Außerdem können Sie in der Steuererklärung die folgenden Kosten eintragen: Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze, Prüfungskosten der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, Kosten für die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr (z.B. Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen bei Fahrstühlen, Kontrolle von Blitzschutzanlagen). Die Finanzämter werden auch die Kosten für die Versorgung und Betreuung von Haustieren akzeptieren, wenn dies zu Hause erfolgt.