Steuertipp 89: Schäden durch Mieter

Ich habe eine gute Nachricht für Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen und vermieten. Gute Mieter werden selten. Wie werden steuerlich Ausgaben behandelt, wenn der Mieter kurz nach Ihrem Kauf auszieht und große Schäden hinterlässt?

Das Finanzamt wollte in einem solchen Fall den Sofortabzug der Renovierungskosten nicht zulassen. Es sollte sich um sogenannte „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ handeln. Die Kosten für die Schadenbeseitigung waren höher als 15 % der Anschaffungskosten für das Immobilienobjekt. Ein Abzug der Kosten sollte nur in Höhe der Absetzungen für Abnutzung (AfA) mit 2 % über den langen Zeitraum von 50 Jahren möglich sein.

Der Fall landete vor Gericht und das Finanzamt verlor. Das Gericht entschied, dass die Kosten für die Schadensbeseitigung sofort in voller Höhe zu berücksichtigen sind (BFH IX R 6/16). In dem Fall verursachte der Mieter erhebliche Schäden. Von ihm war wegen Zahlungsfähigkeit kein Geld zu bekommen.