Steuertipp 122 für Selbständige und Unternehmen: freiberufliche Tätigkeit von Prüfingenieuren

Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit? Als Prüfingenieur haben Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn Sie Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen. Das führt z.B. zum Vorteil der Gewerbesteuerfreiheit. Es ist wichtig, dass Sie leitend und eigenverantwortlich tätig sind. werden. Sonst … Weiter