Renovierung vermieteter Immobilien innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung

In Zukunft müssen Sie als Erwerber von vermieteten Immobilien noch stärker aufpassen, wenn Sie zeitnah zu der Anschaffung der Immobilie renovieren. Grundsätzlich werden die Renovierungsausgaben im Jahr der Zahlung in voller Höhe steuermindernd berücksichtigt. Die Renovierungskosten werden aber zu den Herstellungskosten des Gebäudes gezählt, wenn … Weiter