Steuertipp 73 für Unternehmen: Arbeitszimmer eines Selbständigen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer streicht das Finanzamt gerne aus der Steuererklärung. Dies ist nicht erlaubt, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. Februar 2017 III R 9/16 … Weiter