Tipp 76: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Menschen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung wird mit … Weiter