Berufshaftpflichtversicherung von z.B. Rechtsanwälten oder Steuerberatern ist kein Arbeitslohn für Angestellte
Die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. März 2016 VI R 58/14 entschieden. Das Urteil gilt nicht nur für Sozietäten in der … Weiter