Tipp 78 für Unternehmer: Vorsicht bei Betriebsübertragung an Nachfolger

Als Unternehmer können Sie Ihr Unternehmen steuerneutral an einen Nachfolger übergeben. Behalten Sie sich aber nicht den Nießbrauch vor und führen die bisherige gewerbliche Tätigkeit fort. Einen solchen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14. Gesetzlich geregelt ist das Thema der steuerneutralen Betriebsübertragung … Weiter

Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Hier ein Steuertipp, der für alle kleinen und mittleren Unternehmen in Dortmund interessant ist. Besonders bei einer Betriebsübertragung auf Kinder. Mit einem Investitionsabzugsbetrag in der Steuererklärung können Sie vorab bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bestimmten Gegenständen … Weiter