Schlagwort: erweiterete Grundstückskürzung

  • Steuertipp 156: Nebentätigkeit einer Immobilien-GmbH

    Aus aktuellem Anlass weise ich nochmal auf die Nebentätigkeit einer Vermietungs-GmbH hin. Am besten konzentriert sich die GmbH nur auf die Verwaltung ihrer eigenen Grundstücke. Dann kann ein Antrag auf die vollständige Befreiung der jährlichen Gewinne von der Gewerbesteuer gestellt werden (erweiterte Grundstückskürzung). Nebentätigkeiten sind nur in wenigen Fällen zulässig. Die Finanzämter und Finanzgerichte in…