Steuertipp 139 für Selbständige und Unternehmen: zulässige Fehler im Fahrtenbuch
Die Privatnutzung eines Firmenwagens wird pauschal mit monatlich 1% vom Listenneupreis des Autos berechnet oder mit einem Fahrtenbuch. Früher hat das Finanzamt sehr hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt. In der letzten Zeit haben Finanzgerichte mehrere erfreuliche Urteile veröffentlicht … Weiter